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Environment Social Governance (ESG)

ESG steht als Abkürzung für „Environment, Social, Governance“, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und wird als Synonym für Kriterien zur nachhaltigen Geldanlage verwendet. Der Begriff ESG-Kriterien hat sich international etabliert, um auszudrücken, ob und wie in Unternehmen oder bei Kapitalanlageprodukten Nachhaltigkeit im Sinne ökologischer und sozial-gesellschaftlicher Aspekte sowie der Art der Unternehmensführung berücksichtigt wird.

Allerdings gibt es so viele ESG-Ansätze wie Unternehmen. Noch existieren nur wenige verbindliche Standards und Richtlinien wie der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) sowie die Nachhaltigkeitsleitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) und der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS). Darüber hinaus gibt es weitere Bewertungsansätze, wie beispielsweise von Inrate, oekom Research oder das FNG-Siegel für nachhaltige Publikumsfonds, welches das Forum Nachhaltige Geldanlagen e. V. gemeinsam mit Finanzfachleuten und Akteuren der Zivilgesellschaft über Jahre erarbeitet hat.

Typische ESG-Kriterien sind:

Environment

  • Investitionen in erneuerbare Energien
  • effizienter Umgang mit Energie und Rohstoffen
  • umweltverträgliche Produktion
  • geringe Emissionen in Luft und Wasser
  • umfassende Strategien zum Klimawandel

Social

  • Ausschluss von Kinder- und Zwangsarbeit
  • Nichtdiskriminierungsgebot
  • hohe Standards bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • besondere Maßnahmen zur Förderung des Arbeitsklimas
  • angemessene und faire Vergütungssysteme sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Versammlungs- und Gewerkschaftsfreiheit
  • Durchsetzung von Nachhaltigkeitsstandards auch bei Zulieferern

Governance

  • Verhinderung von Korruption und Bestechung
  • direkte Veranwortung des Nachhaltigkeitsmanagements auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene
  • variable Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von Nachhaltigkeitszielen
  • Umgang mit Whistle Blowern.

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